Anspruch auf Pflege

 

Es gibt verschiedene Wege, Pflege zu finanzieren:

  • über die Krankenkasse: Verordnung SGB V § 37.1+37.2 + Sonderpflege HKP Psych
  • über die Pflegekasse: (Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5/+Entlastungsbetrag)
  • durch das Sozialamt: SGB X Hilfe zur Pflege
  • durch individuelle Angebote

Die Leistungen der Einliederungshilfe in Form von Assistenzleistungen nach § 113 SGB IX können Sie über die Stadt Pforzheim oder das Landratsamt Enzkreis beantragen:

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Finanzierung Ihrer Pflege oder der Rehabilitationsleistungen klären möchten. In diesen Fragen sind Tanja Konstandin und Mirco Scheidt gerne für Sie da. Auch bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie.